Staatliche Förderung 2025
Mit dem BEG-Programm (Bundesförderung für effiziente Gebäude) fördert der Bund den Heizungstausch großzügig. Wir zeigen Ihnen, welche Programme für Sie infrage kommen und wie Sie den Antrag richtig stellen.
Förderbausteine kombinierbar
Maximalförderung bei Erfüllung aller Bonusbedingungen. Fördergrundlage: BAFA / KfW 458.
Förderprogramme
Förderung für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus-Standard. Kombinierbar mit weiteren BEG-Bausteinen.
Kernförderung für den Heizungstausch. Wärmepumpen erhalten eine Grundförderung von 30 %, plus Klimabonus und Einkommensbonus.
Abwicklung über die KfW für selbstnutzende Eigentümer. Zuschuss direkt auf das Konto, kein Kredit erforderlich.
Schritt für Schritt
Wichtig: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.
Ein zugelassener Energieberater (BEG) prüft die technische Eignung und erstellt ggf. einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser erhöht die Förderquote.
Der Förderantrag muss vor Unterzeichnung eines Lieferanten- oder Installationsvertrags eingereicht werden. Nachträgliche Anträge werden nicht akzeptiert.
Nach Bewilligung können Sie den Kauf und die Installation beauftragen. Beachten Sie: Nur zugelassene Fachbetriebe dürfen Wärmepumpen installieren.
Nach Abschluss der Maßnahme werden Rechnungen und Nachweise über das BAFA-Portal oder die KfW eingereicht. Die Auszahlung erfolgt danach zeitnah.
Häufige Fragen
Ja. BEG-Maßnahmen können mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgt. PV-Anlagen werden gesondert über die Einspeisevergütung und ggf. KfW-Kredite gefördert.
Grundsätzlich ja. Vermieter können die Grundförderung (30 %) und den Klimabonus beantragen. Der Einkommensbonus (30 %) ist jedoch ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.
Die BAFA bearbeitet BEG-EM-Anträge in der Regel innerhalb weniger Wochen. Vor Beginn der Maßnahme darf jedoch kein Lieferanten- oder Installationsvertrag abgeschlossen werden.
Luft-Wasser-, Erdwärme- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen sind förderfähig, wenn sie die Effizienzanforderungen (JAZ ≥ 2,5 bzw. 3,5 für bestimmte Systeme) der BEG erfüllen. Viessmann Wärmepumpen erfüllen diese Anforderungen.
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